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Fachartikel

Verarbeitung von Edelmetalllegierungen.

Warum sollen zahntechnische Legierungen nur einmal vergossen werden?

 

Die Legierungshersteller haben in ihrem Bemühen um die Sicherstellung einer besseren Verarbeitbarkeit und Verträglichkeit ihre Produkte besonders im Bereich der sogenannten Bio-Legierungen verstärkt auf die Möglichkeit der Verwendung von Zinn Sn, Zink Zn, Indium In, Iridium Ir, Ruthenium Ru, Gallium Ga, Rhodium Rh, Titan Ti, Tantal Ta, Mangan Mn, Eisen Fe zurückgegriffen.

Diese dienen als Ersatz für einen Teil der bisherigen Zulegebestandteile wie Palladium Pd, Kupfer Cu, Silber Ag usw. welche bisher, für die technische Stabilität der Legierungen, verwendet wurden, um die Biegefestigkeit, Härte, Korngröße und damit Korrosionsbeständigkeit, sowie den Metall-Keramikverbund und die Farbe zu optimieren.

Sieht man sich die Zusammensetzungstabellen der Legierungen an, stellt man fest, daß diese Ersatzbestandteile nur in geringen Mengen, meist um 1-2%, zugegeben sind. Diese geringen Mengen erlauben dem Zahntechniker aber nur eine sehr enge Verarbeitungsbreite die auch unbeabsichtigt leicht überschritten werden kann, was zu dramatischen Verlusten von diesen Bestandteilen (z.B. durch Verbrennen ) in der vergossenen Legierung führt.

Auch die von den Herstellern empfohlene Zugabe von bis zu 2/3 Neumetall für jeden weiteren Gußvorgang ist nicht ausreichend um die Verhältnisse wieder herzustellen, wie sie auf der Legierungstabelle angegeben sind.

Aus finanziellen Gründen wird in einigen Laboratorien leider auch die Zugabe von Neumetall nicht so genau genommen. Oder haben sie schon einmal bei einer Scheideanstalt angefragt wieviele Gußkegel im Monat zurückgegeben werden?

Aus den aufgeführten Argumenten können sie entnehmen, daß es für die technische Qualität und auch für die Verträglichkeit entscheident ist, Legierungen auch nach Verarbeitung so dicht wie möglich an den Zusammensetzungsangaben der Hersteller zu halten, was aber nur möglich ist, wenn stets nur neue Legierung verwendet und diese nur einmal verarbeitet wird.

Die Mehrkosten wird jeder Patient sicherlich übernehmen, wenn er dafür eine Arbeit erhält, die nicht durch altes Scheidegut in ihrer Verträglichgeit "verdorben" ist.

Jeder Zahnarzt und Patient sollte sich das allerdings durch ein Zertifikat seines Labores bestätigen lassen!

Dr. med.dent Fritz Kramer